Vielseitigkeitsprüfung ( VPG ) und internationale Prüfungsordnung ( IPO )
Grundvoraussetzung für eine VPG - / IPO - Prüfung ist der Nachweis einer bestandenen Begleithundprüfung ( BH ). |
In den drei Disziplinen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst wird die Vielseitigkeit und Intelligenz des Hundes gleichermaßen gefordert und gefördert. An Hundeführer/in wie an Hund werden hier hohe Anforderungen gestellt. Die Ausbildung eines geprüften Schutzhundes erfordert sehr viel kynologischen Sachverstand, Wissen über tierliche Verhaltensweisen, Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortung. Besonders geeignet für diesen Sportzweig sind die Gebrauchshunderassen ( Deutscher Schäferhund, Malinois, Riesenschnauzer, Airedale-Terrier, Boxer, Dobermann, Hovawart, Bouvier des Flandres und Rottweiler ). Geeignet sind aber auch Mischlinge und Hunde anderer Rassen, sofern sie über ein festes, ausgeglichenes Wesen sowie über die nötige Physis ( natürl. Beschaffenheit des Körpers ) verfügen. |
Freudigkeit und Exaktheit bei der Arbeit sind die Qualitätsmerkmale einer guten Schutzhundeausbildung. Die fachlich kompetente Anleitung durch geschulte Übungsleiter und Helfer ist eine der Grundbedingungen für eine gut fundierte Ausbildung. Fehler sollen gleich vermieden werden, weil man sie später - wenn überhaupt - nur mühevoll korrigieren kann. Am allerwichtigsten dabei ist es, durch ideen- und abwechslungsreiches Training, das auf die Bedürfnisse des einzelnen Hundes abgestimmt ist, seinen Lernwillen zu fördern und Langeweile gar nicht erst aufkommen zu lassen. |
In zweierlei Hinsicht ist der Schutzhundesport dreigeteilt. In jeder der drei Sparten ( Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst ) muss der Hund zum Bestehen der Prüfung eine geforderte Mindestpunktzahl erreichen. Außerdem gibt es drei verschiedene Prüfungsstufen: VPG I, II und III, IPO I, II und III, wobei die Anforderungen stetig gesteigert werden. Sportlich ambitionierten Teams steht der Weg bis zur Deutschen Meisterschaft und FCI-Weltmeisterschaft offen. Allerdings sind auf dem Wege dorthin einige Qualifikationshürden zu nehmen. Fast jeder Verein führt Prüfungen durch, bei denen die Hundeführer des Vereins die Leistungsfähigkeit ihrer Hunde und ihr eigenes ausbilderisches Können unter Beweis stellen können. |
Abteilung "A" ( Fährtenarbeit ) |
Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände ( z.B. Acker oder Wiese ) durch den Einsatz seines Geruchsinnes einer vorher gelegten Spur folgen und Gegenstände finden. Den erfolgreichen Fund hat der Hund durch entsprechendes Verhalten ( Verweisen ) seinem Hundeführer anzuzeigen. Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen ( VPG oder IPo I - III, FH 1 und FH 2 ) |
Die Fährtenarbeit ist gerade für den Junghund der ideale Einstieg in den Schutzhundesport, denn eine Fährte mit der Nase zu verfolgen, ist ihm angeboren. Unter fachlich qualifizierter Anleitung lernt er rasch, dass auf das Hörzeichen "Such" von ihm erwartet wird, die von seinem Hundeführer gelegte Fährte zu verfolgen. Nutzt man z.B. den Nahrungstrieb, so gelingt es schnell, die Verknüpfung "Fährte suchen gleich Futter finden" beim Hund zu erreichen. Zertretene Gräser, Kleinstlebewesen, die verletzte Ackerkrumeströmen Gerüche aus, die der Hund mit seiner feinen Nase aufnehmen und von dem andersgearteten Duft der Umgebung unterscheiden kann. |
Entsprechend der verschiedenen Prüfungsstufen steigern sich die Anforderungen an den Hund: Zuerst legt der Hundeführer die Fährte selbst, ab VPG, IPO II wird dies von einer Fremdperson besorgt. Daneben wird die Zeit zwischen Legen und Ausarbeiten der Fährte verlängert und die Zahl der Richtungsänderungen und "verlorenen" Gegenstände erhöht. |
Abteilung "B" ( Unterordnung ) |
Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Ausbildung zum Begleithund und wird von Prüfungsstufe zu Prüfungsstufe immer anspruchsvoller. |
Zu einer VPG-, IPO-Prüfung gehört der Nachweis der Führigkeit des Hundes, also seiner Bereitschaft, die Befehle seines Menschen auszuführen. Der Gehorsam bildet die Grundlage für das harmonische Zusammenwirken von Hundesportler/in und Hund. Im Training wird vom Hundeführer/in hoher körperlicher Einsatz verlangt, denn was in der Perfektion so ruhig und leicht erscheint, erfordert im Übungsstadium außerordentliche Konzentration, Selbstdisziplin, Geduld und auch Fitness. Die Übungsstunde variantenreich und voller Bewegung zu gestalten ist ein Muss, damit der Hund dauerhaft Freude an der Arbeit hat. Nur wenn alle seine Sinne gefordert sind und seine Interessen berücksichtigt werden, winkt am Ende der wohlverdiente Erfolg - die korrekte und spielerisch einfach aussehende Ausführung einer Aufgabe durch unseren Vierbeiner. |
Abteilung "C" ( Schutzdienst ) |
Bei der Ausbildung im Schutzdienst wird der vorhandene Spieltrieb des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. Der Hund lernt, auch unter extremen Bedingungen, auf die Hörzeichen seines Hundeführers zu reagieren. Ein gut ausgebildeter Hund wird in der Öffentlichkeit nicht negativ auffallen. |
Ganz entscheidend für diese Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein sind die Voraussetzungen dafür, dass der Hund den geforderten Kampftrieb und Mut, gepaart mit dem unabdingbaren Grundgehorsam zeigen kann. Ein Hund, der nicht in der Hand des Führers steht und dessen Anweisungen keine Folge leistet, kann die VPG-, IPO-Prüfung genauso wenig bestehen, wie einer, der im Schutzärmel nicht zufasst. Für die Leistungsfähigkeit eines gut veranlagten Hundes ist in dieser Sparte die sachgerechte Ausbildung unter guter Zusammenarbeit zwischen Hundeführer/in, Übungsleiter und Schutzdiensthelfer ausschlaggebend. Viel Zeit und Mühe muss investiert werden, bis der Hund die in der Prüfungsordnung geforderten Übungen von der sauberen Streife nach dem Helfer bis hin zum abschließenden Transport zum Leistungsrichter zuverlässig ausführt. |
IPO 1 ( Zulassungsalter 18 Monate ) | |
Abteilung A | |
Eigenfährte, mind. 300 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel ( ca. 90 Grad ), 2 dem HF gehörende Gegenstände, mind. 20 Min. alt, Ausarbeitungszeit 15 Min. | |
Halten der Fährte | 80 Punkte |
Gegenstände ( 10 + 10 ) | 20 Punkte |
Gesamt | 100 Punkte |
Abteilung B | |
Übung 1 : Freifolge | 20 Punkte |
Übung 2 : Sitz aus der Bewegung | 10 Punkte |
Übung 3 : Ablegen in verbindung mit Herankommen | 10 Punkte |
Übung 4 : Bringen auf ebener Erde | 10 Punkte |
Übung 5 : Bringen über eine Hürde | 15 Punkte |
Übung 6 : Bringen über eine Schrägwand | 15 Punkte |
Übung 7 : Voraussenden mit Hinlegen | 10 Punkte |
Übung 8 : Ablegen unter Ablenkung | 10 Punkte |
Gesamt | 100 Punkte |
Abteilung C | |
Übung 1 : Revieren nach dem Helfer ( 2 Verstecke ) | 5 Punkte |
Übung 2 : Stellen und Verbellen | 10 Punkte |
Übung 3 : Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers | 20 Punkte |
Übung 4 : Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase | 35 Punkte |
Übung 5 : Angriff auf den Hund aus der Bewegung | 30 Punkte |
Gesamt | 100 Punkte |
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Allgemeine Bestimmungen: | |
Hunde, die nicht in der Hand des HF stehen, die nach Verteidigungsübungen nicht oder nur durch tätige Einwirkung des HF ablassen, die an anderen Körperteilen als an dem dafür vorgesehenen Schutzarm anpacken, müssen disqualifiziert werden. Es erfolgt keine "TSB"-Bewertung. | |
Bei Hunden, die bei einer Verteidigungsübung versagen oder sich verdrängen lassen, ist die Abteilung "C" abzubrechen. Es erfolgt keine Bewertung. Die "TSB"-Bewertung hat zu erfolgen. | |
Das Hörzeichen für das "Ablassen" ist bei allen Verteidigungsübungen einmal erlaubt. Bewertung für das "Ablassen" siehe untenstehende Tabelle. | |
Zögerndes Ablassen | - 0,5 bis 3,0 P. |
Erstes Zusatz-HZ mit sofortigem Ablassen | - 3,0 P. |
Erstes Zusatz-HZ mit zögerndem Ablassen | - 3,5 bis 6,0 P. |
Zweites Zusatz-HZ mit sofortigem Ablassen | - 6,0 P. |
Zweites Zusatz-HZ mit zögerndem Ablassen | - 6,5 bis 9,0 P. |
Kein Ablassen nach 2. Zusatz-HZ bzw. weitere Einwirkungen | Disqualifikation |
IPO 2 ( Zulassungsalter 19 Monate ) | |
Abteilung A | |
Fremdfährte, mind. 400 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel ( ca. 90 Grad ), 2 Gegenstaände, mind. 30 Min. alt, Ausarbeitungszeit 15 Min. | |
Halten der Fährte | 80 Punkte |
Gegenstände ( 10 + 10 ) | 20 Punkte |
Gesamt | 100 Punkte |
Abteilung B | |
Übung 1 : Freifolge | 10 Punkte |
Übung 2 : Sitz aus der Bewegung | 10 Punkte |
Übung 3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen | 10 Punkte |
Übung 4 : Stehen aus dem Schritt | 10 Punkte |
Übung 5 : Bringen auf ebener Erde | 10 Punkte |
Übung 6 : Bringen über die Hürde | 15 Punkte |
Übung 7 : Bringen über die Schrägwand | 15 Punkte |
Übung 8 : Voraussenden mit Hinlegen | 10 Punkte |
Übung 9 : Ablegen unter Ablenkung | 10 Punkte |
Gesamt | 100 Punkte |
Abteilung C | |
Übung 1 : Revieren nach dem Helfer ( 4 Verstecke ) | 5 Punkte |
Übung 2 : Stellen und Verbellen | 10 Punkte |
Übung 3 : Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers | 10 Punkte |
Übung 4 : Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase | 20 Punkte |
Übung 5 : Rückentransport | 5 Punkte |
Übung 6 : Überfall aus dem Hund aus dem Rückentransport | 30 Punkte |
Übung 7 : Angriff auf den Hund aus der Bewegung | 20 Punkte |
Gesamt | 100 Punkte |
IPO 3 ( Zulassungsalter 20 Monate ) | |
Abteilung A | |
Fremdfährte, mind. 600 Schritte, 5 Schenkel, 4 Winkel ( ca. 90 Grad ), 3 Gegenstände, mind. 60 Min. alt, Ausarbeitungszeit 20 Min. | |
Halten der Fährte | 80 Punkte |
Gegenstände ( 7 + 7 + 6 ) | 20 Punkte |
Gesamt | 100 Punkte |
Abteilung B | |
Übung 1 : Freifolge | 10 Punkte |
Übung 2 : Sitz aus der Bewegung | 10 Punkte |
Übung 3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen | 10 Punkte |
Übung 4 : Stehen aus dem Laufschritt | 10 Punkte |
Übung 5 : Bringen auf ebener Erde | 10 Punkte |
Übung 6 : Bringen über die Hürde | 15 Punkte |
Übung 7 : Bringen über die Schrägwand | 15 Punkte |
Übung 8 : Voraussenden mit Hinlegen | 10 Punkte |
Übung 9 : Ablegen unter Ablenkung | 10 Punkte |
Gesamt | 100 Punkte |
Abteilung C | |
Übung 1 : Revieren nach dem Helfer ( 6 Verstecke ) | 10 Punkte |
Übung 2 : Stellen und Verbellen | 10 Punkte |
Übung 3 : Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers | 10 Punkte |
Übung 4 : Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase | 20 Punkte |
Übung 5 : Rückentransport | 5 Punkte |
Übung 6 : Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport | 15 Punkte |
Übung 7 : Angriff auf den Hund aus der Bewegung | 10 Punkte |
Übung 8 : Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase | 20 Punkte |
Gesamt | 100 Punkte |
Der Hund wird in allen drei Prüfungsstufen aus einer Entfernung von etwa 5 Schritt aus dem Versteck abgerufen ! |